Die Bundesregierung hat beschlossen, die Immobilienvermittlung in Deutschland neu zu regeln. Bisher war es bei der Vermietung üblich, dass der Interessent, also der Mieter, für den Service des Maklers die Courtage übernommen hat.
Für die Vermietung ist es ab dem 01. Juni 2015 so geregelt, dass der Vermieter den Immobilienmakler für die erbrachte Dienstleistung entlohnt.
Bei dem Bestellerprinzip handelt es sich um eine Änderung der Regelung des Wohnungsvermittlungsgesetztes. Es ist Teil der Mietrechtsreform, die zuvor schon die Mietpreisbremse zur Deckelung der Mieten in begehrten Wohnlagen eingeführt hat.
Wenn Sie also Ihre Immobilie vermieten möchten und sich unsicher sind, was die Einführung des Bestellerprinzips für Sie konkret bedeutet.
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Wussten Sie schon, dass Sie als Vermieter die Maklercourtage steuerlich bei den Einkünften aus Vermietung, Verpachtung und Werbungskosten absetzen können?
Für viele unserer Vermieter ist es seit Jahren dahingehend selbstverständlich unsere Courtage zu übernehmen, weil Sie unsere Leistungen und unseren Service sehr schätzen.
Bemerkung:
Einen Makler zu beauftragen lohnt sich. Der Makler ermittelt für den Vermieter nicht nur den angemessenen Marktpreis. Er spricht mit dem Kunden zahlreiche Besichtigungstermine ab und führt die Besichtigungen in Ihrer Immobilie durch, insbesondere auch dann, wenn Sie im Urlaub sind, keine Zeit oder andere wichtige Termine haben, um dabei anwesend zu sein. Die Bonitätsprüfung, die Erstellung des Mietvertrags sowie die Einarbeitung von wichtigen Zusatzvereinbarungen gehören ebenfalls mit zu den Aufgaben. Zudem wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
Ganz umsonst kann ein Immobilienmakler natürlich nicht arbeiten. Anders als beispielsweise ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater, wird ein Makler nicht nach Aufwand bezahlt. Er trägt das volle Geschäftsrisiko und erhält sein Honorar nur wenn er innerhalb der vereinbarten Zeit einen Mieter für das Objekt gefunden hat.