Immobilie verkaufen
Ratgeber Mai 20253 Min. Lesezeit

Welche Unterlagen benötigt man beim Verkauf?

Vollständige und nachvollziehbare Unterlagen sind eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Immobilien­verkauf. Sie ermöglichen Interessenten, die Immobilie besser zu beurteilen, und unterstützen Banken bei der Finanzierung.

Welche Dokumente benötigt werden, hängt von der Art der Immobilie, ihrer Nutzung und den rechtlichen Besonderheiten ab.

Ausführlicher und zum Abhaken: unsere Checkliste der Unterlagen für Haus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus und Grundstück.

Zur Checkliste der Unterlagen
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Allgemeine Unterlagen

Für viele Immobilienverkäufe sind folgende Dokumente relevant:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Energie­ausweis, soweit gesetzlich erforderlich
  • Informationen zu bestehenden Mietverhältnissen
  • Versicherungs- und Betriebskosteninformationen, soweit relevant
  • vorhandene Baugenehmigungen und weitere baurechtliche Unterlagen

Nicht jedes Dokument ist in jedem Fall zwingend erforderlich. Dennoch sollten alle verfügbaren, für die Beurteilung der Immobilie wichtigen Informationen geprüft werden.

02

Zusätzliche Unterlagen beim Hausverkauf

Bei einem Einfamilien­haus können unter anderem Bauunterlagen, Angaben zum Dach und zur Heizungsanlage, Rechnungen über Modernisierungen sowie Informationen zu Anbauten oder Umbauten hilfreich sein.

Auch die Frage, ob sämtliche baulichen Veränderungen genehmigt wurden, kann für Käufer und finanzierende Banken wichtig sein.

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Zusätzliche Unterlagen bei Eigentums­wohnungen

Bei einer Eigentumswohnung benötigen Interessenten in der Regel weitere Dokumente, insbesondere:

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümer­versammlungen
  • aktuelle Jahresabrechnungen
  • Wirtschaftsplan
  • Informationen zur Erhaltungsrücklage
  • Angaben zu geplanten Sanierungen und Sonderumlagen
  • Verwalterinformationen, soweit verfügbar

Diese Unterlagen helfen, die wirtschaftliche Situation der Wohnungseigentümer­gemeinschaft und mögliche zukünftige Kosten einzuschätzen.

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Unterlagen bei vermieteten Immobilien

Bei vermieteten Immobilien sind die bestehenden Mietverträge, Angaben zu Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen und Informationen zu möglichen Mietrückständen relevant.

Käufer möchten wissen, welche Einnahmen bestehen, welche Verpflichtungen übernommen werden und ob besondere mietrechtliche Bedingungen zu berücksichtigen sind.

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Warum der Energie­ausweis wichtig ist

Beim Verkauf gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Je nach Immobilie und Situation muss ein gültiger Energie­ausweis vorliegen und müssen bestimmte Energiekennwerte bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden.

Da gesetzliche Ausnahmen und besondere Anforderungen bestehen können, sollte die Pflicht für die konkrete Immobilie geprüft werden.

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Wie sollten die Unterlagen organisiert werden?

Am besten werden die Dokumente frühzeitig in einer geordneten digitalen und gegebenenfalls gedruckten Verkaufsakte zusammengestellt. Fehlende Unterlagen sollten rechtzeitig bei den zuständigen Stellen, der Hausverwaltung oder anderen Ansprechpartnern angefordert werden.

Hinweis: Eine vollständige Dokumentation schafft Vertrauen und erleichtert die Prüfung durch Käufer, Banken und Notar. Die Abels Immobilien GmbH kann Eigentümer dabei unterstützen, die benötigten Unterlagen zusammenzustellen und fehlende Informationen frühzeitig zu identifizieren.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers wurden zu allgemeinen Informationszwecken zusammengestellt und stellen weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und können eine Prüfung der jeweiligen Sach- und Rechtslage im Einzelfall nicht ersetzen. Aus den dargestellten Informationen lässt sich keine verbindliche rechtliche oder steuerliche Bewertung ableiten. Für eine fundierte Einschätzung und die Klärung individueller Fragestellungen wird empfohlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

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