Immobilienlexikon

Baugenehmigung

Definition

Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für ein bestimmtes Bauvorhaben, soweit dieses genehmigungspflichtig ist.

Bedeutung

Sie bestätigt unter den darin festgelegten Voraussetzungen die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des konkreten Vorhabens.

Wichtig

Eine Baugenehmigung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche denkbaren rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Fragen eines Projekts erledigt sind.

Merksatz

Vor dem Bau muss geklärt werden, ob und welche Genehmigungen erforderlich sind.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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