Baulast
Definition
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Handlungen vorzunehmen, zu dulden oder zu unterlassen.
Beispiel
Ein Grundstück ist für eine bestimmte Bebauung auf eine Zufahrt über ein anderes Grundstück angewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine entsprechende öffentlich-rechtliche Verpflichtung als Baulast gesichert werden.
Bedeutung beim Grundstückskauf
Baulasten können die Nutzung eines Grundstücks beeinflussen. Deshalb sollte bei einem Grundstückskauf geprüft werden, ob relevante Baulasten bestehen.
Merksatz
Baulasten können die öffentlich-rechtliche Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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