Kaution
Definition
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zugunsten des Vermieters.
Zweck
Sie soll bestimmte Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis absichern, beispielsweise bei berechtigten Forderungen nach Beendigung oder während des Mietverhältnisses.
Wichtig
Für Wohnraummietverhältnisse gelten besondere gesetzliche Regelungen, unter anderem zur Höhe und zur Behandlung der Kaution.
Merksatz
Die Mietkaution dient der Sicherung bestimmter Ansprüche des Vermieters.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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