Immobilienlexikon

Erbbaurecht

Definition

Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu haben, ohne Eigentümer des Grundstücks selbst zu sein.

Der Erbbauberechtigte zahlt dafür regelmäßig einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.

Beispiel

Eine Person möchte ein Haus bauen, besitzt aber das Grundstück nicht. Sie erhält ein Erbbaurecht und errichtet das Gebäude auf dem fremden Grundstück.

Wichtig

Bei einem Erbbaurecht müssen unter anderem Vertragslaufzeit, Erbbauzins, Anpassungsmöglichkeiten und Regelungen zum Ende des Erbbaurechts geprüft werden.

Merksatz

Beim Erbbaurecht gehören Grundstück und darauf befindliches Gebäude rechtlich nicht zwingend derselben Person.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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