Erschließung
Definition
Erschließung bezeichnet die Herstellung der notwendigen Voraussetzungen, damit ein Grundstück entsprechend seiner vorgesehenen Nutzung erreicht und versorgt werden kann.
Beispiele
- Straßen
- Wege
- Wasser
- Abwasser
- Strom
- gegebenenfalls weitere Versorgungsleitungen
Bedeutung
Bei einem Grundstückskauf muss geprüft werden, ob das Grundstück bereits vollständig erschlossen ist oder noch Erschließungskosten entstehen können.
Merksatz
Ein Grundstück kann erst durch die erforderliche Erschließung tatsächlich nutzbar beziehungsweise baureif werden.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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