Immobilienlexikon

Erschließung

Definition

Erschließung bezeichnet die Herstellung der notwendigen Voraussetzungen, damit ein Grundstück entsprechend seiner vorgesehenen Nutzung erreicht und versorgt werden kann.

Beispiele

  • Straßen
  • Wege
  • Wasser
  • Abwasser
  • Strom
  • gegebenenfalls weitere Versorgungsleitungen

Bedeutung

Bei einem Grundstückskauf muss geprüft werden, ob das Grundstück bereits vollständig erschlossen ist oder noch Erschließungskosten entstehen können.

Merksatz

Ein Grundstück kann erst durch die erforderliche Erschließung tatsächlich nutzbar beziehungsweise baureif werden.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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