Immobilienlexikon

Mietvertrag

Definition

Der Mietvertrag regelt die Überlassung einer Sache, insbesondere einer Wohnung oder eines Gewerberaums, gegen Zahlung einer vereinbarten Miete.

Wichtige Bestandteile

  • Mietsache
  • Mietparteien
  • Miethöhe
  • Nebenkosten
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Kaution
  • Nutzungsvereinbarungen

Merksatz

Der Mietvertrag legt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter fest.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

Nächster Schritt

Eine Frage, die hier nicht beantwortet wird?

Rufen Sie an. Wir erklären Ihnen den Begriff an Ihrem Fall, nicht am Lehrbuch.