Immobilienlexikon

Nießbrauch

Definition

Der Nießbrauch ist ein Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen, obwohl man nicht deren Eigentümer ist.

Immobilienbereich

Ein häufiges Beispiel ist die Übertragung eines Hauses auf ein Kind, während die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer sich einen Nießbrauch vorbehält.

Der Nießbraucher kann unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen beispielsweise weiterhin in der Immobilie wohnen oder sie vermieten und die Mieteinnahmen erhalten.

Merksatz

Beim Nießbrauch können Eigentum und wirtschaftliche Nutzung einer Immobilie auseinanderfallen.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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