Ortsübliche Vergleichsmiete
Definition
Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt das Mietniveau, das für vergleichbaren Wohnraum in einer bestimmten Gemeinde oder einem vergleichbaren Gebiet unter den gesetzlichen Voraussetzungen herangezogen wird.
Bedeutung
Sie kann beispielsweise bei bestimmten Mieterhöhungen eine Rolle spielen.
Merksatz
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient als Referenz für die Einordnung von Wohnungsmieten.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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