Immobilienlexikon
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Definition
Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus den Eigentümern der Wohnungen beziehungsweise sonstigen Einheiten einer nach Wohnungseigentumsrecht aufgeteilten Immobilie.
Aufgaben
Die Gemeinschaft befasst sich unter anderem mit:
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Instandhaltung
- Instandsetzung
- Wirtschaftsplan
- Rücklagen
- Jahresabrechnung
- Beschlüssen
Merksatz
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur eine Wohnung, sondern wird zugleich Teil einer Eigentümergemeinschaft.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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