Immobilienlexikon

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Definition

Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus den Eigentümern der Wohnungen beziehungsweise sonstigen Einheiten einer nach Wohnungseigentumsrecht aufgeteilten Immobilie.

Aufgaben

Die Gemeinschaft befasst sich unter anderem mit:

  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Wirtschaftsplan
  • Rücklagen
  • Jahresabrechnung
  • Beschlüssen

Merksatz

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur eine Wohnung, sondern wird zugleich Teil einer Eigentümergemeinschaft.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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