Immobilienlexikon

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Definition

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass bestimmte Räume innerhalb eines Gebäudes baulich ausreichend voneinander getrennt sind und jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden können. Sie spielt insbesondere bei der Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen eine wichtige Rolle.

Einfach erklärt

Soll beispielsweise aus einem Mehrfamilienhaus ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen entstehen, muss eindeutig feststehen, welche Räume zu welcher Wohnung gehören. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt diese bauliche Trennung.

Eine Wohnung muss beispielsweise grundsätzlich über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügen. Bestimmte Nebenräume wie Keller- oder Abstellräume können einer Wohnung ebenfalls eindeutig zugeordnet werden.

Bedeutung für Käufer

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte geprüft werden, ob die tatsächlichen Verhältnisse mit der Teilungserklärung, dem Aufteilungsplan und den entsprechenden Bescheinigungen übereinstimmen.

Praxisbeispiel

Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen soll in sechs einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Für die rechtliche Aufteilung werden unter anderem ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt.

Merksatz

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die bauliche Abgeschlossenheit einzelner Einheiten und ist besonders für die Bildung von Wohnungseigentum wichtig.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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