Abgeschlossenheitsbescheinigung
Definition
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass bestimmte Räume innerhalb eines Gebäudes baulich ausreichend voneinander getrennt sind und jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden können. Sie spielt insbesondere bei der Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen eine wichtige Rolle.
Einfach erklärt
Soll beispielsweise aus einem Mehrfamilienhaus ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen entstehen, muss eindeutig feststehen, welche Räume zu welcher Wohnung gehören. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt diese bauliche Trennung.
Eine Wohnung muss beispielsweise grundsätzlich über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügen. Bestimmte Nebenräume wie Keller- oder Abstellräume können einer Wohnung ebenfalls eindeutig zugeordnet werden.
Bedeutung für Käufer
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte geprüft werden, ob die tatsächlichen Verhältnisse mit der Teilungserklärung, dem Aufteilungsplan und den entsprechenden Bescheinigungen übereinstimmen.
Praxisbeispiel
Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen soll in sechs einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Für die rechtliche Aufteilung werden unter anderem ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt.
Merksatz
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die bauliche Abgeschlossenheit einzelner Einheiten und ist besonders für die Bildung von Wohnungseigentum wichtig.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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