Abnahme
Definition
Die Abnahme ist die Erklärung beziehungsweise der Vorgang, mit dem der Auftraggeber eine fertiggestellte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert.
Einfach erklärt
Wenn ein Bauunternehmen ein Haus fertiggestellt hat, wird überprüft, ob die vereinbarten Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Werden keine wesentlichen Mängel festgestellt oder sind vorhandene Mängel entsprechend dokumentiert, kann die Bauleistung abgenommen werden.
Die Abnahme ist rechtlich besonders wichtig, weil sich daran verschiedene Folgen anschließen können.
Worauf sollte man achten?
Bei einer Bauabnahme sollte sorgfältig geprüft werden:
- Sind alle vereinbarten Arbeiten erledigt?
- Gibt es sichtbare Mängel?
- Funktionieren Fenster, Türen und technische Anlagen?
- Wurden vereinbarte Materialien verwendet?
- Sind Beschädigungen vorhanden?
- Sind Restarbeiten offen?
Festgestellte Mängel sollten dokumentiert werden.
Praxisbeispiel
Bei der Abnahme eines Neubaus wird festgestellt, dass mehrere Türen nicht richtig schließen und an einer Wand Feuchtigkeit sichtbar ist. Diese Punkte werden im Abnahmeprotokoll festgehalten.
Merksatz
Die Abnahme ist ein wichtiger rechtlicher und praktischer Meilenstein bei Bauleistungen.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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