Abschreibung (AfA)
Definition
Die Abschreibung bezeichnet die steuerliche Berücksichtigung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Bei Immobilien betrifft dies grundsätzlich den Gebäudeteil, nicht den Grund und Boden.
Einfach erklärt
Ein Gebäude verliert beziehungsweise verbraucht sich wirtschaftlich über viele Jahre. Das Steuerrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, die entsprechenden Gebäudekosten über einen bestimmten Zeitraum steuerlich zu berücksichtigen.
Der Grund und Boden wird dabei grundsätzlich nicht abgeschrieben, weil er keiner gewöhnlichen technischen Abnutzung unterliegt.
Beispiel
Eine vermietete Immobilie kostet einschließlich Grundstück 500.000 Euro. Für die steuerliche Behandlung muss zunächst ermittelt werden, welcher Anteil auf das Gebäude und welcher auf den Grund und Boden entfällt.
Nur der nach den steuerlichen Regeln berücksichtigungsfähige Gebäudeteil bildet die Grundlage für die Abschreibung.
Bedeutung für Kapitalanleger
Die Abschreibung kann bei vermieteten Immobilien ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Betrachtung sein. Sie reduziert jedoch nicht automatisch die tatsächliche monatliche Zahlung oder den wirtschaftlichen Cashflow.
Merksatz
Bei Immobilien betrifft die steuerliche Abschreibung grundsätzlich das Gebäude, nicht den Grund und Boden.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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