Immobilienlexikon

Altbau

Definition

Als Altbau wird allgemein ein älteres Gebäude bezeichnet. Der Begriff ist nicht immer mit einer einheitlichen gesetzlichen Altersgrenze verbunden.

Eigenschaften

Altbauten können besondere bauliche Merkmale besitzen, beispielsweise:

  • hohe Decken
  • massive Außenwände
  • Holzböden
  • Stuck
  • historische Fassaden
  • alte Fenster
  • ältere Heizungsanlagen
  • besondere Grundrisse

Chancen

Altbauten können aufgrund ihrer Lage, Architektur und Ausstattung besonders attraktiv sein.

Risiken

Bei älteren Gebäuden können höhere Kosten für Modernisierung und Instandhaltung entstehen. Typische Prüfbereiche sind:

  • Dach
  • Fassade
  • Fenster
  • Leitungen
  • Elektrik
  • Heizung
  • Feuchtigkeit
  • Keller
  • Schadstoffe

Merksatz

Ein Altbau kann architektonisch besonders wertvoll sein, benötigt aber häufig eine besonders gründliche technische Prüfung.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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