Altbau
Definition
Als Altbau wird allgemein ein älteres Gebäude bezeichnet. Der Begriff ist nicht immer mit einer einheitlichen gesetzlichen Altersgrenze verbunden.
Eigenschaften
Altbauten können besondere bauliche Merkmale besitzen, beispielsweise:
- hohe Decken
- massive Außenwände
- Holzböden
- Stuck
- historische Fassaden
- alte Fenster
- ältere Heizungsanlagen
- besondere Grundrisse
Chancen
Altbauten können aufgrund ihrer Lage, Architektur und Ausstattung besonders attraktiv sein.
Risiken
Bei älteren Gebäuden können höhere Kosten für Modernisierung und Instandhaltung entstehen. Typische Prüfbereiche sind:
- Dach
- Fassade
- Fenster
- Leitungen
- Elektrik
- Heizung
- Feuchtigkeit
- Keller
- Schadstoffe
Merksatz
Ein Altbau kann architektonisch besonders wertvoll sein, benötigt aber häufig eine besonders gründliche technische Prüfung.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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