Auflassungsvormerkung
Definition
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück.
Einfach erklärt
Zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der endgültigen Eintragung des Käufers als Eigentümer kann einige Zeit vergehen.
In dieser Zwischenzeit soll der Käufer geschützt werden.
Die Auflassungsvormerkung wird deshalb im Grundbuch eingetragen und sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung.
Beispiel
Ein Käufer unterschreibt einen notariellen Kaufvertrag. Der Kaufpreis wird aber erst später gezahlt. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer während dieser Zwischenphase.
Merksatz
Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer zwischen Kaufvertrag und endgültiger Eigentumsumschreibung.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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