Grundbuch
Definition
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die daran bestehenden Rechte und Belastungen nach den gesetzlichen Vorschriften eingetragen werden.
Typische Inhalte
- Eigentümer
- Grundstücksbezeichnung
- Grundpfandrechte
- bestimmte Dienstbarkeiten
- weitere relevante Rechte
Aufbau
Das Grundbuch enthält unter anderem:
Bestandsverzeichnis
Angaben zum Grundstück.
Abteilung I
Eigentumsverhältnisse.
Abteilung II
Bestimmte Lasten und Beschränkungen.
Abteilung III
Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken.
Merksatz
Das Grundbuch ist eines der wichtigsten Register im deutschen Immobilienrecht.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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