Immobilienlexikon

Grundbuch

Definition

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die daran bestehenden Rechte und Belastungen nach den gesetzlichen Vorschriften eingetragen werden.

Typische Inhalte

  • Eigentümer
  • Grundstücksbezeichnung
  • Grundpfandrechte
  • bestimmte Dienstbarkeiten
  • weitere relevante Rechte

Aufbau

Das Grundbuch enthält unter anderem:

Bestandsverzeichnis

Angaben zum Grundstück.

Abteilung I

Eigentumsverhältnisse.

Abteilung II

Bestimmte Lasten und Beschränkungen.

Abteilung III

Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken.

Merksatz

Das Grundbuch ist eines der wichtigsten Register im deutschen Immobilienrecht.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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