Immobilienlexikon

Auflassung

Definition

Die Auflassung ist die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück.

Einfach erklärt

Der unterschriebene Kaufvertrag allein macht den Käufer grundsätzlich noch nicht zum Eigentümer des Grundstücks. Für den Eigentumsübergang sind weitere rechtliche Schritte erforderlich.

Ein zentraler Schritt ist die Auflassung.

Zusammenhang mit dem Grundbuch

Nach den erforderlichen Voraussetzungen wird der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen.

Merksatz

Die Auflassung ist die rechtliche Einigung von Käufer und Verkäufer über die Übertragung des Grundstückseigentums.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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