Immobilienlexikon

Betriebskosten

Definition

Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch beziehungsweise Betrieb eines Gebäudes entstehen können.

Beispiele

  • Wasser
  • Abwasser
  • Heizung
  • Müllentsorgung
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Allgemeinstrom
  • bestimmte Versicherungen
  • Hausmeisterleistungen

Ob und in welchem Umfang Kosten auf einen Mieter umgelegt werden können, richtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

Merksatz

Nicht jede Ausgabe des Vermieters ist automatisch eine auf den Mieter umlagefähige Betriebskostenposition.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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