Courtage / Maklerprovision
Definition
Die Maklercourtage ist die Vergütung des Immobilienmaklers für seine Tätigkeit, soweit ein entsprechender Maklervertrag besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Höhe
Die konkrete Höhe kann von verschiedenen Faktoren abhängen und wird grundsätzlich vertraglich vereinbart, soweit keine gesetzlichen Besonderheiten entgegenstehen.
Wichtig
Bei Wohnimmobilien gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten.
Merksatz
Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Maklertätigkeit unter den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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