Immobilienlexikon

Courtage / Maklerprovision

Definition

Die Maklercourtage ist die Vergütung des Immobilienmaklers für seine Tätigkeit, soweit ein entsprechender Maklervertrag besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Höhe

Die konkrete Höhe kann von verschiedenen Faktoren abhängen und wird grundsätzlich vertraglich vereinbart, soweit keine gesetzlichen Besonderheiten entgegenstehen.

Wichtig

Bei Wohnimmobilien gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten.

Merksatz

Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Maklertätigkeit unter den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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