Dienstbarkeit
Definition
Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch gesichertes Recht, das einem Grundstück beziehungsweise einer bestimmten Person die Nutzung eines fremden Grundstücks in einer bestimmten Weise ermöglichen kann.
Beispiele
- Wegerecht
- Leitungsrecht
- Wohnrecht
- bestimmte Nutzungsrechte
Bedeutung
Dienstbarkeiten können den Wert und die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen.
Merksatz
Eine Dienstbarkeit kann einem Grundstück oder einer Person bestimmte Rechte an einem anderen Grundstück sichern.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
Eine Frage, die hier nicht beantwortet wird?
Rufen Sie an. Wir erklären Ihnen den Begriff an Ihrem Fall, nicht am Lehrbuch.