Immobilienlexikon

Dienstbarkeit

Definition

Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch gesichertes Recht, das einem Grundstück beziehungsweise einer bestimmten Person die Nutzung eines fremden Grundstücks in einer bestimmten Weise ermöglichen kann.

Beispiele

  • Wegerecht
  • Leitungsrecht
  • Wohnrecht
  • bestimmte Nutzungsrechte

Bedeutung

Dienstbarkeiten können den Wert und die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen.

Merksatz

Eine Dienstbarkeit kann einem Grundstück oder einer Person bestimmte Rechte an einem anderen Grundstück sichern.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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