Immobilienlexikon

Pacht

Definition

Bei einem Pachtvertrag wird dem Pächter die Nutzung einer Sache oder eines Rechts überlassen. Anders als bei der reinen Miete kann der Pächter zusätzlich die sogenannten Früchte oder Erträge daraus ziehen.

Beispiel

Ein Gastronomiebetrieb kann gepachtet werden. Der Pächter nutzt nicht nur die Räume, sondern betreibt dort ein Unternehmen und erzielt daraus Einnahmen.

Merksatz

Pacht umfasst grundsätzlich Nutzung plus die Möglichkeit, Erträge aus dem Pachtgegenstand zu ziehen.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

Nächster Schritt

Eine Frage, die hier nicht beantwortet wird?

Rufen Sie an. Wir erklären Ihnen den Begriff an Ihrem Fall, nicht am Lehrbuch.