Sondereigentum
Definition
Sondereigentum ist das Wohnungseigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes, das nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Gemeinschaftseigentum abgegrenzt ist.
Beispiel
Bei einer Eigentumswohnung kann die Wohnung selbst zum Sondereigentum gehören, während beispielsweise tragende Gebäudeteile grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind.
Merksatz
Sondereigentum gehört dem einzelnen Eigentümer; Gemeinschaftseigentum steht der Gemeinschaft zu.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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