Immobilienlexikon

Sondereigentum

Definition

Sondereigentum ist das Wohnungseigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes, das nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Gemeinschaftseigentum abgegrenzt ist.

Beispiel

Bei einer Eigentumswohnung kann die Wohnung selbst zum Sondereigentum gehören, während beispielsweise tragende Gebäudeteile grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind.

Merksatz

Sondereigentum gehört dem einzelnen Eigentümer; Gemeinschaftseigentum steht der Gemeinschaft zu.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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