Sonderumlage
Definition
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn außergewöhnliche oder nicht ausreichend eingeplante Ausgaben finanziert werden müssen.
Beispiel
Das Dach eines Gebäudes muss kurzfristig umfassend saniert werden. Die vorhandene Rücklage reicht nicht aus. Unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen kann eine Sonderumlage beschlossen werden.
Merksatz
Eine Sonderumlage dient der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben der Gemeinschaft.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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