Immobilienlexikon

Sonderumlage

Definition

Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn außergewöhnliche oder nicht ausreichend eingeplante Ausgaben finanziert werden müssen.

Beispiel

Das Dach eines Gebäudes muss kurzfristig umfassend saniert werden. Die vorhandene Rücklage reicht nicht aus. Unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen kann eine Sonderumlage beschlossen werden.

Merksatz

Eine Sonderumlage dient der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben der Gemeinschaft.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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