Immobilienlexikon

Umlagefähige Betriebskosten

Definition

Umlagefähige Betriebskosten sind Betriebskosten, deren Belastung des Mieters unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zulässig ist.

Wichtig

Nicht jede Kostenposition, die beim Vermieter entsteht, darf automatisch auf den Mieter umgelegt werden.

Merksatz

Umlagefähigkeit muss für jede Kostenart nach den geltenden Regeln geprüft werden.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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