Immobilienlexikon
Umlagefähige Betriebskosten
Definition
Umlagefähige Betriebskosten sind Betriebskosten, deren Belastung des Mieters unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zulässig ist.
Wichtig
Nicht jede Kostenposition, die beim Vermieter entsteht, darf automatisch auf den Mieter umgelegt werden.
Merksatz
Umlagefähigkeit muss für jede Kostenart nach den geltenden Regeln geprüft werden.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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