Vorkaufsrecht
Definition
Ein Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einen bereits mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag einzutreten.
Immobilienbereich
Vorkaufsrechte können beispielsweise privatvertraglich oder öffentlich-rechtlich bestehen.
Merksatz
Ein Vorkaufsrecht kann dazu führen, dass ein Berechtigter unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag eintritt.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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