Immobilienlexikon

Vorkaufsrecht

Definition

Ein Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einen bereits mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag einzutreten.

Immobilienbereich

Vorkaufsrechte können beispielsweise privatvertraglich oder öffentlich-rechtlich bestehen.

Merksatz

Ein Vorkaufsrecht kann dazu führen, dass ein Berechtigter unter bestimmten Voraussetzungen anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag eintritt.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.

Stand: September 2026.

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