Immobilie kaufen
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Maklerprovision beim Immobilienkauf

Die Maklerprovision ist die Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung oder den Nachweis einer Kaufgelegenheit, sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Beim Immobilienkauf kann sie einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten ausmachen.

Inhalt · 5 Abschnitte
  1. 1.Wer zahlt die Provision
  2. 2.Höhe der Provision
  3. 3.Fälligkeit
  4. 4.Hinweise für Käufer
  5. 5.Häufige Fragen

Ob eine Provision anfällt, wer sie bezahlt und wie hoch sie ist, hängt unter anderem vom Maklervertrag, der Art der Immobilie und den gesetzlichen Regelungen ab.

Wie sich die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufteilt und was sie leistet, erklärt unser Ratgeber Maklerkosten.

Zum Ratgeber Maklerkosten
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Wer bezahlt die Maklerprovision?

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten besondere gesetzliche Vorschriften, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Wird der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig, müssen sich beide grundsätzlich in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen, kann die andere Partei unter bestimmten Voraussetzungen höchstens bis zur Hälfte der vereinbarten Gesamtprovision belastet werden.

Diese besonderen Vorschriften gelten nicht pauschal für jede Immobilienart und jede Vertragskonstellation. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

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Wie hoch ist die Maklerprovision?

Eine bundesweit einheitliche Provisionshöhe gibt es nicht. Die Höhe wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften vertraglich vereinbart. In manchen Regionen sind bestimmte Gesamtprovisionssätze verbreitet; diese sind jedoch nicht automatisch verbindlich.

Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einer beispielhaften Käuferprovision von 3,57 Prozent ergibt sich folgende Rechnung:

400.000 € × 0,0357 = 14.280 €

Dieser Betrag dient ausschließlich der Veranschaulichung. Maßgeblich ist die tatsächlich vereinbarte und rechtlich geschuldete Provision.

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Wann wird die Provision fällig?

Ein Provisionsanspruch setzt grundsätzlich voraus, dass die vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ein wirksamer Maklervertrag und ein erfolgreicher Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts, soweit die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Prüfen Sie deshalb den Maklervertrag und die vereinbarten Zahlungsbedingungen sorgfältig.

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Worauf sollten Käufer achten?

  • Prüfen Sie, ob und mit wem ein Maklervertrag geschlossen wurde.
  • Lassen Sie sich die vereinbarte Provision und deren Berechnungsgrundlage erläutern.
  • Klären Sie, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Provision greifen.
  • Berücksichtigen Sie die Provision bei Ihrer gesamten Finanzierungsplanung.
  • Bewahren Sie Vertragsunterlagen und Rechnungen auf.
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Häufige Fragen zur Maklerprovision

Ist die Maklerprovision gesetzlich festgelegt?

Nein. Es gibt keine bundesweit einheitliche Provisionshöhe für alle Immobilienkäufe. Die Vereinbarung muss jedoch den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Muss ich eine Provision zahlen, wenn ich die Immobilie nicht kaufe?

Ein Anspruch entsteht grundsätzlich nicht allein dadurch, dass Sie eine Immobilie besichtigt haben. Entscheidend sind der Maklervertrag, die gesetzlichen Voraussetzungen und der tatsächliche Verlauf des Geschäfts.

Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?

Das hängt davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder beispielsweise vermietet wird, und von den weiteren Umständen. Bei einer vermieteten Immobilie kann eine steuerliche Berücksichtigung möglich sein. Lassen Sie sich bei Bedarf steuerlich beraten.

Hinweis zur Immobilien­bewertung: Sie möchten den Wert einer Immobilie einschätzen lassen? Eine Immobilien­bewertung kann eine hilfreiche Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Welche Bewertungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen infrage kommen, lässt sich im persönlichen Gespräch klären.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers wurden zu allgemeinen Informationszwecken zusammengestellt und stellen weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und können eine Prüfung der jeweiligen Sach- und Rechtslage im Einzelfall nicht ersetzen. Aus den dargestellten Informationen lässt sich keine verbindliche rechtliche oder steuerliche Bewertung ableiten. Für eine fundierte Einschätzung und die Klärung individueller Fragestellungen wird empfohlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

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