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Vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe

Mit der notariellen Beurkundung ist ein wichtiger Schritt geschafft. Trotzdem ist der Immobilienkauf damit noch nicht vollständig abgeschlossen.

Inhalt · 10 Abschnitte
  1. 1.Vormerkung
  2. 2.Fälligkeit
  3. 3.Auszahlung
  4. 4.Kaufpreiszahlung
  5. 5.Grunderwerbsteuer
  6. 6.Übergabe
  7. 7.Umschreibung
  8. 8.Nach der Übergabe
  9. 9.Gut begleitet
  10. 10.Häufige Fragen

In der Regel folgen weitere rechtliche und organisatorische Schritte: Der Notar veranlasst die erforderlichen Eintragungen und Nachweise, der Käufer bezahlt den Kaufpreis nach Eintritt der Fälligkeit und schließlich erfolgt die Übergabe der Immobilie.

Kurz gefasst, mit Definition und Merksatz: die Auflassungs­vormerkung in unserem Immobilien­lexikon.

Zum Lexikon: Auflassungs­vormerkung
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Schritt 1: Die Auflassungs­vormerkung wird eingetragen

Nach dem Kaufvertrag wird häufig eine Auflassungs­vormerkung im Grundbuch beantragt. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung.

Sie ist nicht mit der endgültigen Eigentumsumschreibung gleichzusetzen. Sie soll insbesondere verhindern, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich wirksam an einen anderen Käufer überträgt, soweit die gesetzlichen Wirkungen der Vormerkung greifen.

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Schritt 2: Der Notar klärt die Fälligkeitsvoraussetzungen

Bevor der Kaufpreis gezahlt werden muss, müssen die im Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein.

Je nach Fall betrifft dies beispielsweise die Vormerkung, erforderliche Genehmigungen oder die Ablösung bestimmter Belastungen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Käufer in der Regel eine Mitteilung über die Kaufpreisfälligkeit. Maßgeblich sind der Vertrag und die konkrete Mitteilung des Notars.

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Schritt 3: Die Finanzierung wird ausgezahlt

Bei einer Finanzierung koordiniert der Käufer die Auszahlung mit der Bank. Das Kreditinstitut benötigt dafür die vorgesehenen Unterlagen und Nachweise.

Stimmen Sie die Zahlungsfristen frühzeitig mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Verzögerungen bei fehlenden Unterlagen oder nicht erfüllten Auszahlungsvoraussetzungen können den Ablauf beeinflussen.

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Schritt 4: Der Kaufpreis wird gezahlt

Überweisen Sie den Kaufpreis entsprechend den vertraglichen Zahlungsanweisungen und erst nach Eintritt der Fälligkeit.

Wenn Teilzahlungen oder Ablösungen bestehender Darlehen vorgesehen sind, folgen Sie den Vorgaben aus dem Vertrag und der notariellen Abwicklung. Bei Unklarheiten sollten Sie vor der Überweisung Rücksprache halten.

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Schritt 5: Die Grunderwerbsteuer wird abgewickelt

Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest. Nach der Zahlung stellt es unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Dieser Nachweis ist grundsätzlich für die Eigentumsumschreibung erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

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Schritt 6: Die Immobilie wird übergeben

Der Zeitpunkt der Übergabe richtet sich nach dem Kaufvertrag. Häufig ist die vollständige Kaufpreiszahlung eine Voraussetzung für die Schlüsselübergabe.

Bei der Übergabe sollten Sie den Zustand der Immobilie dokumentieren. Halten Sie insbesondere fest:

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
  • Sichtbare Mängel oder Abweichungen
  • Übergebene Unterlagen und Bedienungsanleitungen
  • Vereinbarte noch offene Arbeiten

Ein schriftliches Übergabeprotokoll hilft, den Zustand und die übergebenen Gegenstände nachvollziehbar festzuhalten.

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Schritt 7: Die Eigentumsumschreibung erfolgt

Nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen veranlasst der Notar die weiteren Schritte zur Eigentumsumschreibung.

Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer grundsätzlich rechtlich Eigentümer der Immobilie. Der genaue Zeitpunkt kann nach der Übergabe liegen.

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Was sollten Sie nach der Schlüsselübergabe erledigen?

Planen Sie auch die ersten organisatorischen Aufgaben ein:

  • Versorgungsverträge prüfen und gegebenenfalls anmelden
  • Versicherungen auf den Eigentumswechsel abstimmen
  • Adresse und Kontaktdaten bei erforderlichen Stellen aktualisieren
  • Wartungsunterlagen und technische Dokumentation sammeln
  • Geplante Reparaturen und Renovierungen organisieren
  • Bei Eigentums­wohnungen Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen

Bei vermieteten Immobilien kommen weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem bestehenden Mietverhältnis hinzu.

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Gut begleitet bis zur Übergabe

Vom Notartermin bis zum Einzug müssen mehrere Schritte ineinandergreifen. Wenn Finanzierung, Zahlungsfristen, Übergabe und organisatorische Aufgaben frühzeitig abgestimmt werden, lässt sich der Ablauf besser planen.

Sie suchen eine Immobilie und möchten von der Auswahl bis zur Kaufabwicklung gut vorbereitet sein? Nehmen Sie Kontakt mit Abels Immobilien GmbH auf.

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Häufige Fragen zur Schlüsselübergabe

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Übergabe?

Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen, den erforderlichen Nachweisen und der Finanzierung ab. Der Zeitraum kann mehrere Wochen oder länger betragen.

Bin ich nach der Unterschrift bereits Eigentümer?

Der notarielle Kaufvertrag begründet die Verpflichtung zur Eigentumsübertragung. Der Eigentumswechsel erfolgt grundsätzlich erst mit der Eintragung im Grundbuch.

Kann ich vor der Schlüsselübergabe renovieren?

Das sollte ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbart werden. Ohne eine entsprechende Regelung sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie die Immobilie bereits vor der vereinbarten Übergabe betreten oder verändern dürfen.

Hinweis zur Immobilien­bewertung: Sie möchten den Wert einer Immobilie einschätzen lassen? Eine Immobilien­bewertung kann eine hilfreiche Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Welche Bewertungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen infrage kommen, lässt sich im persönlichen Gespräch klären.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers wurden zu allgemeinen Informationszwecken zusammengestellt und stellen weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und können eine Prüfung der jeweiligen Sach- und Rechtslage im Einzelfall nicht ersetzen. Aus den dargestellten Informationen lässt sich keine verbindliche rechtliche oder steuerliche Bewertung ableiten. Für eine fundierte Einschätzung und die Klärung individueller Fragestellungen wird empfohlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

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