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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie grundsätzlich anfällt. Sie zählt zu den wichtigsten Kaufnebenkosten und sollte deshalb bereits bei der Budgetplanung berücksichtigt werden.

Inhalt · 6 Abschnitte
  1. 1.Berechnung
  2. 2.Wer zahlt die Steuer
  3. 3.Fälligkeit
  4. 4.Ausnahmen
  5. 5.Frühzeitig einplanen
  6. 6.Häufige Fragen

Die rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz. Die Bundesländer bestimmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens den jeweiligen Steuersatz. Deshalb kann die Steuerbelastung bei identischen Kaufpreisen je nach Standort unterschiedlich ausfallen.

Was bei der Grunderwerbsteuer gilt, wenn eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen wird, erklärt unser Ratgeber in der Reihe Immobilien & Steuern.

Zum Ratgeber Übertragung in der Familie
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Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt grundsätzlich anhand der steuerlichen Bemessungsgrundlage und des geltenden Steuersatzes. Bei einem gewöhnlichen Kauf ist der Kaufpreis ein zentraler Ausgangspunkt. Je nach Vertragsgestaltung können weitere Leistungen berücksichtigt werden.

Eine vereinfachte Formel lautet:

Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Steuersatz

Beispiel: Bei einer Bemessungsgrundlage von 400.000 Euro und einem Steuersatz von 5 Prozent beträgt die Steuer 20.000 Euro.

Bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent wären es bei derselben Bemessungsgrundlage 26.000 Euro.

Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem geltenden Landesrecht und den Einzelheiten des Erwerbs.

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Wer muss die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Steuerschuldner sind nach dem Gesetz grundsätzlich die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt.

Entscheidend ist, dass die steuerlichen Pflichten unabhängig davon geprüft werden müssen, wie die Kosten intern zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.

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Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach dem Kaufvertrag prüft das Finanzamt den Erwerbsvorgang und setzt die Steuer fest. Der Käufer erhält einen Steuerbescheid mit den Zahlungsinformationen und der maßgeblichen Frist.

Nach Zahlung stellt das Finanzamt unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist grundsätzlich eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Planen Sie die Zahlung deshalb rechtzeitig ein.

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Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?

Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen und Befreiungen vor. Diese können beispielsweise bei bestimmten Grundstückserwerben zwischen nahen Angehörigen oder bei anderen gesetzlich geregelten Konstellationen relevant sein.

Ob eine Befreiung greift, hängt von den konkreten Voraussetzungen ab. Verlassen Sie sich nicht allein auf die verwandtschaftliche Beziehung oder die Bezeichnung des Vertrags, sondern lassen Sie den Sachverhalt bei Bedarf steuerlich prüfen.

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Grunderwerbsteuer frühzeitig einplanen

Die Grunderwerbsteuer kann einen erheblichen Anteil der Kaufnebenkosten ausmachen. Informieren Sie sich deshalb über den geltenden Steuersatz und kalkulieren Sie die voraussichtliche Belastung bereits vor Ihrer Kaufentscheidung.

Sie möchten sich auf den Immobilienkauf vorbereiten? Nehmen Sie Kontakt mit Abels Immobilien GmbH auf.

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Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Ist die Grunderwerbsteuer überall in Deutschland gleich hoch?

Nein. Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und kann sich deshalb regional unterscheiden.

Kann die Grunderwerbsteuer finanziert werden?

Das ist grundsätzlich von der Finanzierungsstruktur und der Entscheidung des Kreditinstituts abhängig. Käufer sollten frühzeitig klären, ob die Steuer aus Eigenkapital bezahlt werden soll oder eine andere Finanzierungslösung infrage kommt.

Wann kann die Eigentumsumschreibung erfolgen?

Sie erfolgt im Rahmen des notariellen Vollzugs, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört grundsätzlich auch der steuerliche Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt.

Hinweis zur Immobilien­bewertung: Sie möchten den Wert einer Immobilie einschätzen lassen? Eine Immobilien­bewertung kann eine hilfreiche Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Welche Bewertungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen infrage kommen, lässt sich im persönlichen Gespräch klären.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers wurden zu allgemeinen Informationszwecken zusammengestellt und stellen weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und können eine Prüfung der jeweiligen Sach- und Rechtslage im Einzelfall nicht ersetzen. Aus den dargestellten Informationen lässt sich keine verbindliche rechtliche oder steuerliche Bewertung ableiten. Für eine fundierte Einschätzung und die Klärung individueller Fragestellungen wird empfohlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

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