Disagio
Definition
Ein Disagio ist ein Abschlag, der bei der Auszahlung eines Darlehens vom Nennbetrag einbehalten werden kann.
Beispiel
Bei einem Darlehen über 100.000 € mit einem Disagio von 2 % werden zunächst 98.000 € ausgezahlt, während der Darlehensbetrag vertraglich 100.000 € beträgt.
Merksatz
Beim Disagio wird ein Teil des Darlehensbetrags als Abschlag bereits bei der Auszahlung berücksichtigt.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Bau- oder Immobilienbewertung. Gerade bei Kaufverträgen, Mietverträgen, WEG-Fragen, Baurecht, Steuerfragen und Finanzierungen ist die konkrete Situation entscheidend.
Stand: September 2026.
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