Immobilien & Steuern
Steuern2 Min. Lesezeit

Immobilie geerbt:
Welche Steuern können entstehen?

Eine geerbte Immobilie kann einen erheblichen Vermögenswert darstellen. Gleichzeitig entstehen für Erben häufig Fragen zu Erbschaftsteuer, späterem Verkauf und Eigennutzung.

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Muss ich für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer zahlen?

Nicht automatisch.

Ob Erbschaftsteuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis, persönlichen Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen ab.

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Was passiert beim späteren Verkauf?

Erbschaftsteuer und Einkommensteuer müssen getrennt betrachtet werden.

Wenn der Erbe die Immobilie später verkauft, kann die steuerliche Vorgeschichte des Erblassers relevant sein.

Eine Erbschaft beginnt daher nicht automatisch eine neue Zehnjahresfrist für die steuerliche Beurteilung eines späteren Verkaufs.

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Was gilt beim Familienheim?

Für ein selbst genutztes Familienheim können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Steuerbefreiungen greifen.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Erbe und müssen individuell geprüft werden.

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Welche Unterlagen sind wichtig?

Erben sollten möglichst frühzeitig folgende Unterlagen zusammentragen:

  • Testament oder Erbvertrag
  • Erbnachweis
  • ursprünglicher Kaufvertrag
  • Grundbuchauszug
  • Nachweise über Modernisierungen
  • Mietverträge, sofern vermietet
  • Unterlagen zur bisherigen steuerlichen Behandlung
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Soll die Immobilie behalten oder verkauft werden?

Diese Entscheidung sollte nicht ausschließlich vom aktuellen Marktwert abhängig gemacht werden.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • laufende Kosten
  • Finanzierung
  • mögliche Mieteinnahmen
  • steuerliche Folgen
  • persönliche Vermögensplanung
  • Interessen mehrerer Erben
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Fazit

Eine geerbte Immobilie kann steuerlich mehrere Ebenen berühren. Deshalb sollte vor einem Verkauf oder einer Übertragung zunächst die individuelle Situation geklärt werden.

Abels Immobilien GmbH unterstützt Erben bei der immobilienwirtschaftlichen Bewertung und Vermarktung. Die Inhalte dieser Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und sind von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere hierzu befugte Fachperson. Abels Immobilien GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die dargestellten allgemeinen Informationen für einen konkreten Einzelfall zutreffen. Steuerliche Fragen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

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Häufige Fragen

Beginnt durch die Erbschaft eine neue Zehnjahresfrist?

Nicht zwingend. Bei unentgeltlichen Übertragungen kann die steuerliche Vorgeschichte des Erblassers relevant sein.

Muss ich eine geerbte Immobilie verkaufen?

Nein. Eine Immobilie kann grundsätzlich auch gehalten oder vermietet werden.

Ist das Familienheim immer steuerfrei?

Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Hinweis: Keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

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