Wann kann Erbschaftsteuer entstehen?
Erbschaftsteuer kann entstehen, wenn der steuerlich relevante Erwerb den persönlichen Freibetrag überschreitet und keine vollständige Steuerbefreiung greift.
Die Höhe des Freibetrags hängt insbesondere vom persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erben ab.
Welche Freibeträge gibt es?
Beispielsweise gelten für:
- Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: grundsätzlich 200.000 Euro
Bei größeren Vermögen können weitere gesetzliche Regelungen relevant sein.
Welche Rolle spielt der Immobilienwert?
Der steuerliche Wert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit einer privaten Marktpreiseinschätzung.
Für die Erbschaftsteuer gelten besondere Bewertungsregeln.
Deshalb sollte bei hochwertigen Immobilien geprüft werden, welcher steuerliche Wert tatsächlich zugrunde gelegt wird.
Welche Rolle spielt das Familienheim?
Für bestimmte selbst genutzte Familienheime können besondere Steuerbefreiungen gelten.
Die Voraussetzungen sind jedoch genau einzuhalten.
Was sollten Eigentümer bereits zu Lebzeiten planen?
Bei größeren Immobilienvermögen kann eine frühzeitige Nachfolgeplanung sinnvoll sein.
Dabei können unter anderem Schenkungen, Freibeträge, Nießbrauch, Testament und die Verteilung des Immobilienvermögens eine Rolle spielen.
Fazit
Die Erbschaftsteuer bei Immobilien ist stark von der persönlichen und familiären Situation abhängig.
Eigentümer mit größerem Immobilienvermögen sollten die Nachfolge frühzeitig mit einem Steuerberater und gegebenenfalls einem Fachanwalt für Erbrecht planen.
Abels Immobilien GmbH steht Eigentümern für die immobilienwirtschaftliche Beratung rund um Bewertung und Verkauf zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
Der persönliche Freibetrag beträgt grundsätzlich 400.000 Euro.
Ist das Familienheim steuerfrei?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung greifen.
Wird eine Immobilie zum Marktwert versteuert?
Für die Erbschaftsteuer gelten gesetzliche Bewertungsverfahren.
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Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.